Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) 2006.

  1. Geltung
    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. Septem- ber 1981.
    1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
  2. Vertragsabschluss - Anzahlung
    2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Ver- tragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnli- chen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Ge- schäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
    2.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzah- lung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
    2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlan- gend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gel- ten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
    2.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
  3. Beginn und Ende der Beherbergung
    3.1. Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunfts- tag“) zu beziehen.
    3.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
    3.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
  4. Rücktritt durch den Beherbergen
    4.1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
    4.2 Unser Stornierungsbedingungen sind wie folgt:
    Bis 31 Tage vor Anreise können Sie kostenlos stornieren.
    30 bis 8 Tage vor Anreise beträgt die Stornogebühr 30%, innerhalb der letzten 7 Tage vor Anreise 70% und am Anreisetag 90% des Buchungswertes.
  5. Stornokonditionen
    5.1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er- klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
    5.2. Außerhalb des im § 5.2. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der angegebenen Stornogebühren möglich.

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